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Bundeskabinett verabschiedet Gutscheinlösung für Tickets von Kulturveranstaltungen
© Wendy Wei via Pexels
Die Regelung des Kabinetts besagt, dass Veranstalter/innen von Kulturevents nicht verpflichtet sind, den Preis von bereits verkauften Tickets zurückzuerstatten. Stattdessen sollen Gutscheine ausgehändigt werden, die zum Besuch einer Nachholveranstaltung oder einer alternativen Veranstaltung berechtigen.
Die Eckdaten
Der Gutscheinwert muss den gesamten Eintrittspreis inklusive etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen; Ausstellung und Übersendung des Gutscheins darf nicht in Rechnung gestellt werden. Die Regelung gilt für alle Tickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden.
Ist die "Gutschein-Regelung" aufgrund persönlicher Lebensumstände nicht möglich oder wird der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst, sind Veranstalter/innen außerdem verpflichtet, den Gutscheinbetrag bar auszuzahlen.
Rettender Eingriff oder unfaires Vorgehen?
Die Regelung dient also in erster Linie dazu, den Veranstalter/innen mehr Zeit für eventuelle Erstattungen zu verschaffen: diese sehen sich durch die Corona-bedingten Veranstaltungsabsagen derzeit mit einem vollständigen Wegfall der Einnahmen konfrontiert.
Würden Kundinnen und Kunden alle auf einmal eine Ticketerstattung fordern, würde das für viele Veranstaltende den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, lobt die Entscheidung:
"Diese ist eine notwendige Reaktion in der Krise und sichert die Liquidität von vielen Kulturveranstaltern. Wer aus persönlichen Gründen eine Erstattung des Eintrittspreises benötigt, kann dies verlangen. Alle anderen können sich auf kommende Veranstaltungen freuen und haben bereits ein Ticket in der Tasche."
Verbraucherschützer/innen sehen die Kabinettsentscheidung hingegen eher kritisch und kritisieren die nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen.
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