Eine konzertierte Aktion?
Bezirksverwaltung schließt das Berliner YAAM wegen maroder Ufermauer vollständig
clubsterben coronakrise yaam clubszene
YAAM Berlin. © YAAM
Die Bezirksverwaltung, die Eigentümerin des YAAM-Geländes und für die Instandhaltung der Mauer verantwortlich ist, hatte am 24. Juni die bevorstehende Absperrung der Uferfläche wegen Baufälligkeit angekündigt.
Diese drastische Einschränkung sollte ein einem gemeinsamen Treffen zwischen YAAM und der Bauaufsicht am 1. Juli 2020 diskutiert werden. Am Freitag, den 26. Juni 2020 wurde jedoch entgegen der vorigen Absprachen nicht nur die Ufermauer, sondern auch das Hauptgebäude amtlich gesperrt und versiegelt.
Keine Einsicht
Die Begründung für die Schließung des Hauptgebäudes wurde mündlich damit begründet, dass es sich zum Teil weniger als fünf Meter vom Ufer entfernt befinde und die Standsicherheit der Halle nicht ausreichend geprüft sei. Die Einsicht in das Gutachten wurde bisher verweigert.
Der baufällige Teil der Mauer erstreckt sich laut dem vom Bezirksamt beauftragten, statischen Gutachten zufolge von an der Friedrichshainer Seite der Spree von der Schillingbrücke bis zum Energieforum.
Erzwungene Schließung?
Nachdem das YAAM bereits am 12. März 2020 aufgrund der Coronakrise schließen musste, konnte der Club seinen Außenbereich am 12. Juni wieder eröffnen. Mit der Sperrung durch das Bezirksamt ist jedoch auch dieser Betrieb nicht mehr möglich, da der Zugang zu Büro- und Logistikräumen versperrt ist.
Eine dauerhafte Sperrung des YAAMs würde einer endgültigen Schließung des Clubs gleichkommen, da somit auch nach der Coronakrise keine Veranstaltungen mehr im Innenbereich möglich wären. Die Betreiber/innen stellen die Frage, ob das Bezirksamt die Konsequenzen in Kauf nimmt, oder die Verdrängung des YAAM bezweckt ist.
Lösungen gefordert
Das YAAM fordert von der Berliner Verwaltung und Politik eine kurzfristige bauliche Lösung, um "den weiteren Betrieb und das Fortbestehen des YAAM an diesem Standort zu ermöglichen und zu gewährleisten."
Gleichzeitig fordern die Betreiber/innen die "Nutzungsfreigabe der nicht akut gefährdeten Bereiche" des Gebäudes sowie die "schnellstmögliche Finanzierung und Umsetzung der überfälligen Ufersanierung" und "umfassende Beteiligung an der Planung".
Außerdem soll der der Bebauungsplan für den betreffenden Bereich durch das Abgeordnetenhaus von Berlin geändert und die Fläche zur kulturellen Nutzung ausgewiesen werden. Damit einher geht auch die Forderung nach umgehendem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages.
Locations
YAAM
An der Schillingbrücke 3, 10243 Berlin
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