Ausnutzung der Marktposition
Bundeskartellamt untersagt Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen
© Martin Fisch auf Flickr / Lizenz: CC BY 2.0
Noch eine Schlappe für Eventim: Wie das Bundeskartellamt urteilte, darf der Computer Ticket Service (CTS) keine exklusiven Vereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen mehr treffen.
Öffnung des Wettbewerbs
Laut dem Kartellamt nutzt Eventim seine Marktmacht dadurch aus, dass der CTS Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über die eigene Plattform zu vertreiben. Somit würde der Wettbewerb mit anderen Ticketanbietern verhindert.
Durch das neue Urteil werden den neben Eventim bestehenden Ticketanbietern nun ebenfalls Kartenkontingente ermöglicht.
Eventim gab an, dass das Bundeskartellamt den "lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen" verkenne. Man gehe davon aus, dass das Kartellamt mit einer "vorgefassten Überzeugung in dieses Verfahren gegangen ist" und bedauere weiterhin, "dass sich die Behörde nicht ausreichend mit [Eventims] starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat".
CTS kündigte an, vor Gericht eine Korrektur des Beschlusses erwirken zu wollen.
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