Fokus auf die besonders betroffenen Branchen
Konjunkturpaket: Bund startet Online-Antragsplattform für Überbrückungshilfen
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). © Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler
Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen, die die Anträge auf Überbrückungshilfen im Auftrag der Unternehmen einreichen müssen, können sich seit dem 8. Juli 2020 auf der bundesweit geltenden Antragsplattform registrieren. Die Anträge sollen in den nächsten Tagen gestellt werden können; die Auszahlung könnte dann bereits im Juli erfolgen.
→ Hier findet ihr eine Übersicht aller Hilfsprogramme für die Kulturszene auf Landes- und Bundesebene.
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen der Bundesregierung sind kleine und mittelständische Unternehmen, "die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen". Die Überbrückungshilfen können insgesamt für die drei Monate Juni, Juli und August beantragt werden und sind Teil des Konjunkturpakets des Bundes.
Voraussetzungen für das Hilfsprogramm
Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können Überbrückungshilfen unabhängig von der Mitarbeiterzahl beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren.
Die Förderung gilt Branchenübergreifend, berücksichtigt jedoch insbesondere stark betroffene Branchen wie etwa die Live- und Club-Szene:
- Die Antragstellenden müssen in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr Umsatzrückgänge von mindestens 60 Prozent vorweisen können
- Der Umsatz im Antragsmonat muss im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 Prozent gesunken sein
- Die maximale Fördersumme liegt bei 150.000 Euro
- Unternehmen und Organisationen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen höchstens 15.000 Euro
- Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sowie Selbstständige bekommen höchstens 9.000 Euro
Eine Zusammenfassung der notwendigen Informationen findet sich hier; die Antragstellung ist hier möglich.
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