Soziale Verantwortung zeigen
Musikrat fordert auch für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen finanzielle Unterstützung
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Laut dem Deutschen Musikrat erfolgt die Lehre an den 24 Musikhochschulen in Deutschland in einem Drittel oder sogar der Hälfte der Fälle durch Lehrbeauftragte. Diese werden für ihre erteilten Unterrichtsstunden honoriert und müssen als selbstständig Beschäftigte selbst für soziale Absicherung aufkommen.
Die Coronakrise wird auch im kommenden Sommersemester für gravierende Einschränkungen oder sogar den Ausfall des Hochschulbetriebes sorgen. Damit droht vielen Lehrbeauftragten die finanzielle Notlage – für gut 60 Prozent der Lehrbeauftragten stellen die Einnahmen aus der Unterrichtstätigkeit einen wesentlichen Teil ihres existenzsichernden Einkommens dar.
Prof. Christian Höppner (Generalsekretär des Deutschen Musikrates) und Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann (Vorsitzende der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen) richten sich daher an die Parlamente und Regierungen:
"Die Lehrbeauftragten sichern gemeinsam mit den hauptamtlich Lehrenden den Lehrbetrieb der Musikhochschulen. Wir fordern die Parlamente und Regierungen der Länder auf, die Verdienstausfälle der Lehrbeauftragten, die durch die zu erwartenden Einschränkungen bzw. den Ausfall des Lehrbetriebes entstehen, auszugleichen. Andernfalls droht ein auf Jahre hinaus wirkender Aderlass für die künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Exzellenz der Musikhochschulen.
Sollte es hier nicht zu einer raschen und unbürokratischen Regelung kommen, würde unsere Gesellschaft nicht ihrer sozialen Verantwortung für diese Berufsgruppe und der Verantwortung gegenüber den Studierenden gerecht werden."
Die bereits beschlossenen bzw. in Aussicht gestellten Hilfspakete der Bundesregierung und der Länder könnten dabei einen ersten Lösungsweg für die Betroffenen darstellen.
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