Bericht aus erster Hand
So verfehlen die Corona-Hilfen von Bund und Ländern die Künstler/innen
Vera Klima (2017). © Kaykaywiki - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=64112665
In ihrem Facebook-Post beschreibt Vera Klima ihre Erfahrungen mit den Hilfs- und Förderprogrammen, die die Bundesregierung seit dem Beginn der Coronakrise in Deutschland Mitte März 2020 beschlossen hat.
Die Soforthilfen – prompte Lösung?
Am 13. März 2020 wurde das erste Konzert von Klima abgesagt, zahlreiche weitere Absagen – auch für die Konzerte ihres Freundes, ebenfalls Musiker – folgen.
In Anbetracht des um gut 75 Prozent reduzierten Einkommens freut sich die Musikerin über die nur wenig später angekündigte Soforthilfe für Selbstständige. Doch diese gilt nur für Betriebskosten, die bei einer selbstständigen Musikerin natürlich recht gering ausfallen. Von den 2.800 Euro Soforthilfe darf Vera Klima damit nur 600 Euro behalten, ihre Betriebskosten für drei Monate.
Unterhaltskosten muss sie, trotz weiterhin ausbleibender Einnahmen aufgrund des anhaltenden "Berufsverbots" für Musiker/innen, weiterhin selbst tragen.
Ausfallhonorare und Hilfspakete
Die Politik betont in der Coronakrise immer wieder die Bedeutung der Kultur für Deutschland. Vera Klima hofft also auf weitere Hilfsprogramme – die von Kulturstaatsministerin Grütters angekündigten Ausfallhonorare. Doch diese gelten nur für Veranstaltungen von vom Bund geförderten Einrichtungen. Weder Klima noch ihr Freund können für 2020 auch nur eins dieser Engagements vorweisen.
Die nächste Hoffnung sieht die in Bayern ansässige Musikerin in dem von Ministerpräsident Söder im April angekündigtem Hilfspaket für Künstler/innen, das auch die Unterhaltskosten berücksichtigt. Ein Lichtblick – auch, wenn das Programm nur für drei Monate läuft, und bereits zu diesem Zeitpunkt abzusehen ist, dass Konzerte so schnell erst einmal nicht zurückkehren werden.
Enttäuschung
Als vier Wochen nach der ersten Ankündigung dieses Hilfsprogramms endlich die Anträge freigeschaltet werden, wird Klima auch hier wieder enttäuscht: Als jemand, der bereits Soforthilfe beantragt hat, ist sie für das bayerische Förderprogramm nicht zugelassen.
Anmerkung der Redaktion: Die bayerische Landesregierung hat die Regularien des Hilfsprogramms am 26. Mai 2020 noch einmal verändert, sodass auch Personen, die bereits Soforthilfe beantragt haben, Hilfen beantragen können. Dies zeigt, dass es für Musiker/innen sinnvoll ist, sich derzeit gründlich und kontinuierlich mit den Beschlüssen von Bund und Ländern auseinanderzusetzen.
In ihrem Post findet Vera Klima klare Worte für die bisherigen Hilfen der Bundesregierung und der Länder. So schreibt sie, dass sie sich auf ganzer Linie "verarscht fühlt" von der Behandlung der Künstlerinnen und Künstler und enttäuscht ist von dem geringen Stellenwert der Kunst.
Der Original-Beitrag von Vera Klima
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