Finanziellen Engpässen vorbeugen
Veranstaltungsabsagen wegen Corona: Bundesregierung will Veranstalter mit Gutschein-Regelung entlasten
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Die vom sogenannten "Corona-Kabinett" der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung soll finanzielle Engpässe bei Veranstalterinnen und Veranstaltern verhindern. Eine "Gutschein-Regelung" hätte den Vorteil, dass Veranstalter/innen nicht auf einen Schlag einen Großteil der Ticketing-Einnahmen wieder zurückzahlen müssten.
Statt einer Bar-Erstattung erhielten die Kundinnen und Kunden einen Gutschein, der bis Ende 2021 gültig sein muss. Für den Fall, dass der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurde, wären die Veranstalter/innen außerdem verpflichtet, den Gutschein-Wert auszubezahlen.
Bewährtes Soli-Konzept
Die Regelung des "Corona-Kabinetts" erstreckt sich auf sämtliche Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden und soll auch eine Härtefallregelung für Kund/innen, denen eine Gutschein-Lösung finanziell nicht zuzumuten wäre, enthalten.
Eine solche Gutschein-Lösung hat bereits jetzt Einzug in die Kulturbranche gefunden – zahlreiche Veranstalter/innen benutzen dieses Konzept, um ihren Kund/innen eine Möglichkeit zu geben, sich solidarisch zu zeigen. Bisher sind diese Lösungen jedoch freiwillig.
Ein "wichtiger Akt der Nothilfe"
Die Kulturbranche nimmt die Idee des Kabinetts positiv auf. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, stellt fest:
"Die von der Bundesregierung geplante Regelung, dass Kulturveranstalter ihren Kunden einen Gutschein für bereits gekaufte Tickets geben dürfen, ist ein wichtiger Akt der Nothilfe. Wir bitten alle Konzert-, Theater- und Ausstellungsbesucher um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme."
Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters gibt sich zufrieden mit der Lösung:
"Dieser Weg nimmt die Veranstalter wie auch ihre Besucher gleichermaßen in den Blick. Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden."
Auch die Ticketzweitmarkt-Plattform StubHub hat bereits eine solche Regelung eingeführt. Diese rief unter den Kundinnen und Kunden der umstrittenen Plattform jedoch in erster Linie Kritik hervor.
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