Vergnügungsstättenverordnung ade
Die Bundestagsfraktion der Linken stellt Antrag zum Schutz von Clubs
clubszene clubsterben kulturpolitik
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Unter der Überschrift "Clubsterben stoppen" (PDF) stellt die Linke in ihrem Antrag (Drucksache 19/14156) fest, dass Clubs als Räume kultureller Vielfalt die Kultur und Lebensqualität von Städten prägen und damit besonderen Schutz bieten. Auch auf die die herausgestellte wirtschaftliche Bedeutung von Clubs geht die Fraktion ein.
Im Baugesetzbuch werden Clubs jedoch noch immer als Vergnügungsstätten definiert – eine Baugruppe, in die u.a. auch Spielhallen und Sexkinos fallen, und die im Vergleich zu der Kategorie der Kulturstätte (z.B. Konzertsäle oder Opernhäuser) deutlich weniger Rechte besitze.
Clubs als Kulturstätten
Dieser Mangel an Rechten – und damit auch an gesetzlichem Schutz – führt zu einer oft prekären Situation der Clubs. Steigende Mietpreise oder der Verkauf der Grundstücke bedrohen die Existenz von Clubs; Lärmschutzklagen von sich verändernden, neuen Nachbarschaften zwingen Clubs dazu, zu schließen, da sie sich die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen nicht leisten können.
Aus diesem Grund fordert die Linke eine Klassifizierung von Clubs als Kulturstätten. Das Baugesetzbuch soll dahingehend geändert werden, dass Kulturschutz als Teil der Erhaltungsordnung eingeführt und die neue Baugebietskategorie "Kulturgebiet" eingeführt wird. So sollen bestehende Clubs vor Verdrängung geschützt werden, die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten begünstigt.
Agent of change
Zu den weiteren Forderungen gehört u.a. eine Umsetzung des "Agent of change"-Prinzips, das besagt, dass eventuelle Lärmschutzmaßnahmen im Fall von Bauvorhaben oder Eigentumswechseln in der nähe bestehender Clubs in die Verantwortung der Investorinnen und Investoren fallen. Auch ein verstärkter mietrechtlicher Schutz für Gewerbe- und kulturelle Einrichtungen ist vorgesehen.
Erst im Juni 2019 hatte die die CDU-Fraktion Berlin eine Bundesratsinitiative angekündigt, die Clubs aus der Vergnügungsstättenverordnung herauslösen soll. Der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) zweifelte an dem Erfolg dieses Antrags und verortete die Kompetenz für diese Entscheidung beim Bundestag.
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