Gemeinsam mit der Gewerkschaft IG Metall
Initiative "Fairtube": YouTuberinnen und YouTuber fordern mehr Transparenz von der Videoplattform
Fairtube-Initiator Jörg Sprave. © Jörg Sprave/Fairtube. Eigener Screenshot (https://www.youtube.com/watch?time_continue=6&v=f6ZBfOIerR4)
Die Initiative Fairtube wurde von YouTuber Jörg Sprave, Betreiber des "Slingshot Channel" und Gründer der "YouTubers Union", ins Leben gerufen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der YouTubers Union und der Gewerkschaft IG Metall hat Sprave der US-amerikanischen Videostreaming-Plattform YouTube einen Forderungskatalog übermittelt, der für mehr Fairness und Transparenz sorgen soll.
Der Forderungskatalog
Zu den Forderungen von Fairtube gehört u.a. mehr Transparenz hinsichtlich der Entscheidungskriterien, die Auswirkungen auf Monetarisierung und Video-Empfehlungen haben. Dazu zählt auch, dass künftig Einzelentscheidungen – also beispielsweise die Demonetarisierung eines Videos – für die Betreffenden nachvollziehbarer gestaltet werden sollen.
Bisher erhalten YouTuberinnen und YouTuber etwa keine genauen Angaben, welche Teile ihres Videos dazu führen, dass sie damit kein Geld mehr verdienen können. Außerdem soll es Einspruchsmöglichkeiten bei Einzelentscheidungen geben.
Mehr Menschlichkeit
Weiterhin sind mehr menschliche Ansprechpartner gefordert, die zur Klärung von Problemen beitragen können. Eine unabhängige Schlichtungsstelle soll im Fall von kontroversen Einzelentscheidungen zwischen den Betroffenen und YouTube verhandeln, außerdem sollen YouTuberinnen und YouTuber künftig mehr Mitbestimmung erhalten – etwa in Form eines Beirates.
In einem Video klären Sprave und Christiane Benner, zweite Vorsitzende des IG Metall, zu den Hintergründen von Fairtube auf:
Achtung YouTube: Die Frist läuft.
Zeitdruck
Bis zum 23. August 2019 hat YouTube Zeit, auf die Forderungen zu reagieren. Andernfalls drohen Sprave und Co. mit rechtlichen Schritten: So ist die beispielsweise die Undurchsichtigkeit des YouTube-Algorithmus laut Fairtube nicht konform mit den Erfordernissen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSVGO).
Wie Deutschlandfunk Kultur jedoch zu bedenken gibt, können auch Algorithmen, die personenbezogene Daten verwenden – wie dies bei YouTube der Fall ist – ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sein. Ein Beispiel dafür ist laut Rechtsanwalt Thomas Schwenke etwa ein Urteil bezüglich des Schufa-Algorithmus.
Ob diese und andere rechtliche Schritte überhaupt eingeleitet werden, steht derzeit noch nicht fest. Erst einmal wird Fairtube die Reaktion YouTubes abwarten.
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