Ab dem 15. Juni
Konzerte bis 1.000 Gäste wieder möglich: Brandenburg beschließt Corona-Lockerungen
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Ab dem 15. Juni 2020 fallen die Kontaktbeschränkungen in Brandenburg vollständig weg. Stattdessen sollen laut dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) Abstands- und Hygieneregeln in den Mittelpunkt treten.
Damit wird auch die zulässige Teilnehmerzahl bei öffentlichen (und privaten) Veranstaltungen erhöht: Die neue Regelung sieht z.B. bei Konzerten oder Festivals eine Obergrenze von 1.000 Menschen vor; Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern sind bis einschließlich 31. August weiterhin durch das Verbot von Großveranstaltungen untersagt.
Abstand und Hygiene im Vordergrund
Voraussetzung für die Durchführung von Veranstaltungen ist ein Hygienekonzept. Bei Freiluft-Events müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und der Zutritt und Aufenthalt der Teilnehmenden gesteuert und beschränkt werden. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich der regelmäßige Luftaustausch sowie die Erfassung von Personendaten notwendig.
Für Veranstaltungen mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Gesangsveranstaltungen in geschlossenen Räumen) weist die neue Verordnung des Landes darauf hin, dass u.U. schärfere Hygieneregeln notwendig sein können. Mund-Nasen-Bedeckungen sind bei Veranstaltungen nicht vorgeschrieben, aber allgemein empfohlen.
Einzig Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen bleiben weiterhin aus Gründen des Infektionsschutzes für den Publikumsverkehr geschlossen.
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