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Entscheidendes Urteil für Gitarrenbranche

Dean Guitars siegt vor US-Berufungsgericht in langjährigem Rechtsstreit mit Gibson

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 10.07.2024

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Dean Guitars siegt vor US-Berufungsgericht in langjährigem Rechtsstreit mit Gibson

Gibson Flying V. © j_arlecchino: "Flying V 3" via Flickr (https://flic.kr/p/oVePq8) / Lizenz: CC BY-NC 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/)

Ein US-Berufungsgericht hat ein früheres Urteil, das der Gitarrenhersteller Gibson gegen Dean Guitars erwirkt hatte aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Dean Guitars sieht ihre Position bestätigt, dass ihre Gitarrenmodelle nicht gegen Gibsons Markenrechte verstoßen.

2019 reichte der Gitarrenhersteller Gibson Klage gegen das Unternehmen Dean Guitars ein. Der Vorwurf lautete, Dean Guitars hätte mehrere Gitarrenformen von Gibson kopiert, die ein wesentlicher Bestandteil der Marke seien.

Erste Runde für Gibson

Zu den betroffenen Gitarren-Formen zählen die Typen "Explorer", "Flying V", "SG" und "ES" sowie der "Dove Wing"-Headstock. Im darauffolgenden Prozess vor einem US-Bundesgericht gab die Jury Gibson recht.

Trotz des Sieges für Gibson wurde Dean Guitars lediglich zu einer Geldstrafe von 4.000 US-Dollar pro unrechtmäßig verkauftem Gitarrentyp verurteilt, da das Gericht der Auffassung war, Gibson habe die Markenrechte zu spät verteidigt. Armadillo, der Mutterkonzern von Dean, fühlte sich durch das Urteil bestätigt – und legte dennoch Berufung ein. 

Zweite Runde an Dean

Der Ausgang des Berufungsverfahrens erwies sich jetzt als noch günstiger für Dean Guitars. Das zuständige US-Berufungsgericht hob das Urteil vollständig auf und ordnete eine neue Verhandlung an, so heißt es in einer Pressemitteilung von Dean Guitars, die Backstage PRO vorliegt.

Der Beschluss erklärt weiterhin, das Gericht der ersten Instanz hätte zulassen müssen, der Jury ähnliche Gitarren von anderen Unternehmen als Beweismittel im Verlauf des Prozesses zu zeigen. 

Diese Entscheidung ist insbesondere relevant, da diese Modelle die Argumentation von Gibson entkräften können, Dean Guitars habe seine Modelle kopiert. 

Zufriedenheit bei Dean Guitars

Pam Rubinson, CEO der Muttergesellschaft Armadillo, äußerte sich erfreut über das Urteil und betonte das Engagement von Dean Guitars für ihre V- und Z-Modelle, die seit 1977 kontinuierlich produziert werden.

Zusätzlich betonte Ron Bienstock, der Anwalt von Armadillo, dass das Gericht nicht nur die lange Geschichte der Marke Dean in der Verwendung dieser Gitarrenmodelle anerkannt, sondern auch anderen Gitarrenherstellern in der Branche Recht gegeben habe. 

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