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EU-Kommission: Viagogo verpflichtet sich zu besserem Verbraucherschutz
Viagogo. © Viagogo (Screenshot)
Nachdem mehrere Beschwerden aufgrund des Fehlens klarer Informationen auf der Viagogo-Website oder die von den Verbrauchern zu bezahlen Steuern und Gebühren eingingen, hat die EU-Kommission sich mit dem Ticketzweithändler über Änderungen verständigt.
Grundlage ist ein weiteres Mal der Digital Services Act der EU, den die EU schon mehrfach benutzt hat, um Verbraucherrechte zu stärken und die Willkür großer Online-Unternehmen einzuschränken.
Forderungen zum Verbraucherschutz
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), koordiniert von der EU-Kommission, hat sich mit Viagogo unter anderem darauf geeinigt, die Anzahl der Countdown-Meldungen auf der Website des Unternehmens erheblich zu reduzieren.
Viagogo soll Verbraucher außerdem darüber informieren, ob der Verkäufer des Tickets ein Unternehmer oder ein anderer Verbraucher ist. Sofern verfügbar, sollen die Verbraucher auch eine genaue Sitzplatznummer wählen können und nicht nur den Bereich, in dem sie sitzen möchten.
Auch bei der Darstellung der Versandkosten gibt es Änderungen: Wenn für ein Ticket nur eine Versandmöglichkeit verfügbar ist, soll der Endpreis die Versandkosten beinhalten. Wenn für ein Ticket mehrere Versandoptionen verfügbar sind, sollen Verbraucher deutlicher darüber informiert werden, dass die Zustellgebühren nicht in den angezeigten Preisen enthalten sind.
Änderungen allgemeiner Geschäftsbedingungen
Darüber hinaus hat sich Viagogo bereit erklärt, bis Ende August eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen an mehreren Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
Unter anderem sollen Verbraucher in dem Staat gegen Viagogo klagen können, in dem sie wohnen. Dadurch können sie den Schutz ihres nationalen Verbraucherrechts genießen. Das ist eine wichtige Änderung, denn bisher hat sich Viagogo bei Streitigkeiten oft hinter der Tatsache versteckt, dass das Unternehmen seinen Firmensitz in der Schweiz hat – und damit außerhalb der EU.
Viagogo darf seine Geschäftsbedingungen zudem nicht einseitig ändern, ohne die Verbraucher im Voraus zu informieren und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen. Die Verbraucher erhalten auch mehr Zeit, um im Rahmen der Viagogo-Garantieregelung eine Erstattung zu beantragen, wenn sie "Probleme" mit ihren Tickets haben.
Viagogo hat nun bis Ende August 2024 Zeit, die Internetseite an die Vorgaben anzupassen.
Keine Einigung in allen Punkten
Die EU konnte sich mit Viagogo jedoch nicht in allen Punkten einigen. Der Ticketzweitverkäufer weigert sich, Verbraucher über die Höhe der möglichen Zustellungsgebühren zu Beginn des Kaufvorgangs aufzuklären, wenn mehrere Zustellungsoptionen für ein Ticket zur Verfügung stehen.
Viagogo will Verbraucher auch nicht darüber informieren, dass sie rechtliche Ansprüche gegen den ursprünglichen Ticketverkäufer oder Veranstalter wahrnehmen können, wenn ihre Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird.
Nächste Schritte
Das CPT Netzwerk wird beobachten, ob Viagogo seinen Verpflichtungen nachkommt. Sollte Viagogo die Vereinbarung nicht umsetzen, wird das CPT-Netzwerk Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung ergreifen, einschließlich Sanktionen.
Viagogo sieht sich seit Jahren mit Klagen von Bands bzw. Künstlern oder Veranstaltern konfrontiert. Dazu laufen auch Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Staaten, darunter Deutschland. Besonders Rammstein wehren sich immer wieder gegen die Geschäftspraktiken des Unternehmens.
Diese Gerichtsverfahren, die auf der Grundlage des EU-Verbraucherrechts und nationaler Gesetze angestrengt wurden, sind nicht von der Vereinbarung zwischen EU/CPT und Viagogo betroffen.
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