Heilige Harmonie
Katholische Kirche und GEMA einigen sich auf neuen Pauschalvertrag
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Laut dem neuen Vertrag, der zwischen GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) geschlossen wurde, müssen Kirchen die Vergütungen für die musikalische Aufführung urheberrechtlich relevanter Musik nun nicht mehr selbst zahlen.
Die neue Pauschale deckt einen Großteil der Veranstaltungen in kirchlichen Einrichtungen ab. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht, einzig Konzerte der Unterhaltungsmusik müssen sowohl gemeldet als auch vergütet werden.
Der neue Vertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschlossen und läuft bis 2023. Bereits durchgeführte Veranstaltungen sind somit von der pauschalen Regelung erfasst, eventuell gestellte Rechnungen werde von der GEMA storniert, geleistete Zahlungen rückerstattet.
Endlich geeinigt
Anfang des Jahres hatte die katholische Kirche ihren Pauschalvertrag mit der GEMA gekündigt, nachdem diese eine schrittweise Erhöhung der Pauschalabgaben auf 75€ pro Kirchengemeinde forderte. Der neue Vertrag zögere diese Erhöhung bis 2020 hinaus, berichtet katholisch.de.
Zahlreiche Kirchengemeinden und -musiker hatten die Entscheidung des VDD, den Pauschalvertrag zu kündigen, kritisiert. Neben dem erhöhten Arbeitsaufwand durch zahlreiche GEMA-Meldungen wurden auch die negativen Folgen für die kulturelle Vielfalt moniert.
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Geschäftsführer des VDD, gibt nun an: "Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde."
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