Höhere Abgaben für Konzerte und Feste erwartet
Nicht mehr ganz so heilig: GEMA rückt Verträge mit katholischer Kirche zurecht
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Katholische Gotteshäuser müssen dieses Jahr mit höheren Kosten und vermehrtem Verwaltungsaufwand rechnen. Ähnlich, wie dies bereits Jugendhäusern geschehen ist, hat die GEMA auch hier das bisherige Vertragsmodell verändert.
Neue Verträge
Der seit 1986 bestehende Vertrag ermöglichte es der katholischen und evangelischen Kirche bisher, sowohl Musik im Gottesdienst und liturgische Feiern als auch Konzerte mit urheberrechtlich geschützter ernster Musik, neuem geistlichen Liedgut und Gospelmusik über eine pauschale Abgabe abzurechnen.
Dennoch sind die Kirchen in der Pflicht, Musikfolgen bei der GEMA einzureichen. Tatsächlich meldete die katholische Kirche im Jahr 2016 aber nur 3.000 Veranstaltungen, während im Vergleich dazu ca. 13.000 Konzert-Musikfolgen von der evangelischen Kirche eingereicht wurden.
Während Musik im Gottesdienst und liturgische Feiern weiterhin über eine (erhöhte) Pauschale vergolten werden, müssen katholische Gemeinden ab sofort ihre Konzerte einzeln abrechnen – wenngleich mit einem Nachlass von 20 Prozent.
Die evangelische Kirche hat einen neuen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der (mit höherer Pauschale) auch Konzertveranstaltungen umfasst; der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz, hat diesen Vertrag jedoch abgelehnt.
Fortführung der Verhandlungen gefordert
Von Seiten katholischer Kirchenchöre stößt die Vertragsänderung auf Kritik. Bemängelt wird insbesondere, dass in Zukunft die Aufführung zeitgenössischer Kirchenmusik nicht mehr gebührenfrei ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Ämter und Referate Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR) bat den VDD bereits Anfang Februar in einem Brief darum, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Wie die Neue Musikzeitung berichtet, ist dieser Brief unbeantwortet geblieben.
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