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Wann wird es bedenklich?

GEMA gibt Tipps zur Nutzung von Musik auf Instagram

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.07.2024

gema urheberrecht

GEMA gibt Tipps zur Nutzung von Musik auf Instagram

© Pexels

Seit Instagram im Jahr 2010 ins Leben gerufen wurde, hat es sich längst als zentrale Plattform für kreative Inhalte etabliert. Egal ob in Reels, Stories oder im Beitragskarusell - Musik spielt eine wesentliche Rolle. Worauf Nutzer und Nutzerinnen dabei achten sollten, hat die GEMA nun zusammengefasst.

Inzwischen ist die musikalische Untermalung der verschiedenen Beitragsarten auf Instagram kaum noch wegzudenken. 

Doch für nahezu alle Musikwerke gilt das Urheberrecht, das festlegt, dass allein der Urheber bzw. die Urheberin darüber bestimmt, wer seine Musik zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Die GEMA und Instagram

Dabei steht es Urheber*innen jedoch auch offen Dritte zu beauftragen, ihre Rechte zu vertreten. In Deutschland kommt diese Aufgabe unter anderem der GEMA zu. 

Ein solches Abkommen ist es auch, das die Musiknutzung auf Instagram überhaupt im aktuellen Umfang möglich macht. Über ihr Tochterunternehmen ICE räumt die GEMA aktuell den Plattformen von Meta (z.B. Facebook und Instagram) aber auch vergleichbaren Diensten wie TikTok und YouTube von der GEMA vertretene Online-Rechte über Lizenzverträge ein. 

Worauf also müssen Plattform-Nutzende selbst noch achten, wenn sie ihre Inhalte auf Instagram mit Musik unterlegen? In einer aktuellen Meldung hat die GEMA wichtige Infos diesbezüglich zusammengetragen.

Nutzung der Instagram-Musikbibliothek

Als nicht-gewerblicher Creator müssen Nutzer*innen somit selbst keine weiteren Schritte vornehmen, um die in der Musikbibliothek von Instagram zur Verfügung gestellten Songs zu verwenden. Die Plattform räumt ihren Nutzern und Nutzerinnen das Recht ausdrücklich ein, sofern die Musik ausschließlich auf Instagram und nur für persönliche Inhalte genutzt wird.

Aufgepasst werden muss jedoch bei der Verwendung der Bibliotheksinhalte für gewerbliche und nicht private Zwecke. Diese ist nicht erlaubt. In den Musik-Richtlinien von Meta heißt es in diesem Zusammenhang:

"Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt."

Wann gilt ein Beitrag gewerblich oder nicht privat?

Als nicht privat zählt dabei etwa, wenn Unternehmen Musik nutzen. Wichtig ist zudem, dass nicht nur über Business Accounts gepostete Inhalte als nicht-privat gelten. Auch die Aktivitäten auf privaten Accounts können, je nach Ausrichtung, als gewerblich eingestuft werden. Was jedoch schlussendlich als kommerziell gewertet wird und nicht im Ermessen der jeweiligen Rechteinhaber*innen liegt. 

Wenn Unternehmen oder andere gewerbliche Nutzer*innen für ihre Instagram-Inhalte auf Musik zurückgreifen möchten, muss das Herstellungsrecht beachtet werden. Es ist ein Einverständnis bzw. eine Lizenz der Rechteinhaber*in notwendig. Um diese zu ermitteln, kann auf die GEMA Repertoiresuche zurückgegriffen werden oder direkt Kontakt mit dem entsprechenden Verlag aufgenommen werden können.

Wie sieht es mit Musik aus, die nicht in der Instagram-Musikbibliothek ist?

Prinzipiell können Instagram-Nutzer*innen auch Musik auf Instagram verwenden, die nicht in der Instagram-Musikbibliothek zu finden ist.

Während die von der GEMA vertretenen Online-Rechte für die private Nutzung eingeräumt sind, kann es hier jedoch sein, dass noch andere Rechte an den Musikaufnahmen bestehen, die erst eingeholt werden müssen.

Was geschieht mit Uploadern, die Musik ohne Lizenz auf Instagram nutzen?

Bei der GEMA erfolgt die Rechteeinräumung über Lizenzverträge mit Meta nach dem Prinzip, dass die einzelnen Plattformen für die Nutzung verantwortlich sind und nicht die Uploader selbst. Bisher ist die GEMA aus diesem Grund auch noch nicht gegen Uploader vorgegangen.

Dennoch gibt es weitere Rechteinhaber*innen, die gegenüber Instagram, Facebook und Co. Rechte wahrnehmen können. Wie genau diese dabei vorgehen, bleibt ihnen überlassen. Die GEMA hat darauf keinen Einfluss.

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