Opt-Out-Brief
Warner Music warnt KI-Unternehmen vor unautorisierter Nutzung ihrer Werke
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© Tara Winstead
Mit dieser Erklärung [PDF] der Warner Music Group schließt sich der Sony Music Entertainment Group nun ein weiteres Major-Label an, das offiziell vor dem unautorisierten Einsatz seiner Werke für das Training von KI warnt.
Inhalt des Schreibens
In ihrer Mitteilung stellt die WMG zwar klar, dass sie daran glaube, dass maschinelles Lernen und KI durchaus ein kreatives Potenzial für Künstler*innen und Songwriter*innen haben, dennoch sei es zwingend erforderlich, dass die Anwendungen und Implementierungen von maschinellem Lernen und KI-Technologien die Rechte aller an der Erstellung, Vermarktung, Förderung und Verbreitung von Musik Beteiligten respektieren.
In diesem Zusammenhang betont die WMG, dass vor der Verwendung von Tonaufnahmen, audiovisuellen Aufnahmen, Musikkompositionen (inklusive Liedtexten), literarischen Werken und jeglichen zugehörigen Metadaten, Kunstwerken und grafischen Bildern, die unter der Kontrolle der WMG stehen, eine ausdrückliche Lizenz beim Label und allen anderen Rechteinhaber*innen eingeholt werden müsse.
Genauer heißt es dort:
"Alle Parteien müssen eine ausdrückliche Lizenz von WMG einholen, um (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reproduzieren, Verteilen, öffentlich Aufführen, Rippen, Scrapen, Crawlen, Minen, Aufnehmen, Verändern, Extrahieren oder Vorbereiten von abgeleiteten Werken) jegliche kreative Werke, die im Besitz oder unter der Kontrolle von WMG stehen, zu nutzen oder darauf zu verlinken oder solche kreativen Werke im Zusammenhang mit der Erstellung von Datensätzen, als Eingaben für maschinelles Lernen oder KI-Technologien oder zur Schulung oder Entwicklung von maschinellen Lern- oder KI-Technologien (einschließlich automatisierter Mittel) zu nutzen."
Weiter kündigt die WMG an, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Verstöße gegen die kreativen Werke und Rechte der bei dem Label unter Vertag stehenden Künstler*innen und Songwriter*innen zu verhindern.
Opt-Out in Europa
Wie Music Business Worldwide erklärt, handelt es sich bei den Mitteilungen von Warner und Sony um die Reaktion der Unternehmen auf eine Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2019, die kürzlich als Teil des EU-KI-Gesetzes übernommen wurde und die "Reproduktionen und Auszüge rechtmäßig zugänglicher Werke" für Zwecke des Data Mining grundsätzlich gestattet – jedoch nur sofern die Eigentümer dieser Werke einer derartigen Verwendung ihrer Inhalte nicht ausdrücklich widersprechen.
KI-Plattformen auch in den USA im Fokus
Auch in den USA hat sich Warner kürzlich für seine Künstler*innen und Songwriter*innen stark gemacht, als das Label gemeinsam mit Sony und Universal gegen die KI-Plattformen Suno und Udio vor Gericht gezogen waren. Die Major-Labels werfen den Plattformen vor, ihre KI-Softwares unerlaubt mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert zu haben.
Inwiefern die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Plattformen noch durch die "Fair-Use"-Doktrin des US-Copyright-Rechts abgedeckt ist, muss nun geklärt werden.
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veröffentlicht am 10.07.2024