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Doch nicht so alright?

Jon Hume verklagt Universal wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Dean Lewis Song "Be Alright"

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.07.2024

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Jon Hume verklagt Universal wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Dean Lewis Song "Be Alright"

Dean Lewis (2024). © Darren Craig

Der australische Songwriter und Produzent Jon Hume wirft Universal vor, ohne Erlaubnis Gebrauch von seiner Arbeit gemacht zu haben. In der Klage heißt es, das Major Label hätte durch Hume produzierte Stems in dem Dean Lewis-Song "Be Alright" verwendet, ohne den Künstler zu informieren.

Dass das Urheberrecht sehr kompliziert werden kann, insbesondere wenn mehrere Personen an der Entstehung eines Werkes beteiligt sind – verdeutlicht eine Klage [PDF], mit der sich aktuell die Universal Music Group sowie die Universal Music Group Australia konfrontiert sehen. 

In dieser erklärt der australische Songwriter und Produzent Jon Hume, dass die 2019 veröffentlichte Aufnahme des Songs "Be Alright" von Dean Lewis ohne sein Wissen mit durch ihn erstellten Stems (Instrumentengruppen bzw. instrumentale Teile) produziert worden sein soll.

Welche Stems wurden genutzt?

Diese seien entstanden als Hume und Lewis, der bei UMG Australia unter Vertrag steht, "Be Alright" im Jahr 2015 gemeinsam komponiert hatten. Um erste Demos erstellen zu können, hatte Hume verschiedene Stems aufenommen, auf denen er die einzelnen Instrumente für den Song einspielte.

In seiner Klage behauptet Hume, dass Michael Taylor, damaliger Geschäftsführer von UMG Australia, ihn im Juli 2016 darum gebeten hatte, seine Stems an einen anderen Produzenten weiterzuschicken. Weiter soll dieser erklärt haben, dass die Stems "nur als Referenz" verwendet werden sollten und dass "keine Verwendung der Stems aus dem Demo in das Master einfließen würde". 

Dieses Vorhaben soll der UMG Australia Geschäftsführer jedoch wieder verworfen und Hume in einer einen Monat später folgenden E-Mail mitgeteilt haben. In dieser soll Taylor nachgefragt haben, ob UMG die Originalstems "hauptsächlich verwenden" könne. Laut Klage hätten die UMG Australia und Hume in diesem Zuge besprochen, dass Hume Produzenten-Credits erhalten sollte, falls seine Stems verwendet würden. 

Falsche Angaben?

In seiner Klageschrift erklärt Hume, Taylor habe ihm am 1. Mai 2018 im Namen von UMG Australia mitgeteilt, dass letzlich keine der Stems aus der Schreibsitzung mit Lewis in der endgültigen Masteraufnahme verwendet worden seien. Aktuell wird Hume somit als nur Songwriter für den Track geführt. Wie Hume im Dezember 2023 herausfand, womöglich fälschlicherweise.

In der Klage heißt es nämlich, dass Lewis Hume zu diesem Zeitpunkt die "gesamte Zusammenstellung von Stems, die das veröffentlichte Master umfassen, als Referenz für einen anderen Song, für den Dean Lewis Jon Humes Dienste in Anspruch nehmen wollte", zukommen habe lassen. 

Hume habe in diesem Zusammenhang überrascht festgestellt, dass die Zusammenstellung entgegen der Informationen der UMG zu mehr als fünfzig Prozent aus seinen Stems bestand. UMG Australia habe diese Tatsache verschleiert und ihm gegenüber behauptet, dass sie seine Stems nicht verwendet hätten. Damit hätte das Label sein Urheberrecht an der Tonaufnahme verletzt.

Hume fordert Schadensersatz

Nun fordert Hume von UMG "gesetzliche Schadensaerstatzansprüche, Entschädigungen, angemessene Anwaltsgebühren und Kosten für ihre direkten Verletzungen". Als Alternative zu seinem Urheberrechtsverletzungsanspruch könne das Gericht jedoch auch eine Erklärung abgeben, die Hume als "Mitautor und qualifizierten Urheberrechtsanspruchberechtigten des veröffentlichten Masters" bekennt. 

Weiter fordert Hume UMG und UMG Australia dazu auf, Rechenschaft über die Gewinne abzulegen, die aus der Nutzung des veröffentlichten Masters erzielt wurden. Diese könnten beträchtlich sein, denn "Be Alright" ist ein mega-erfolgreiches Lied, das mehr als 1,7 Milliarden Streams allein auf Spotify aufweist.

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