Eine Entscheidung zugunsten der Urheber?
Urteil des obersten Berliner Gerichts: Musikverlage verlieren pauschalen Anspruch auf GEMA-Tantiemen
Das Berliner Kammergericht hat die Rechte von Komponisten und Songtextern gestärkt. Musikverleger sind demnach nicht berechtigt, ohne weiteres an der Arbeit der Urheber beteiligt zu werden.
veröffentlicht am 15.11.2016 10